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DEUTSCHLAND

Compliance – die Schutzimpfung für Unternehmer

Großrazzien in Unternehmen, persönliche Haftung der Geschäftsführer mit dem Privatvermögen – immer mehr Unternehmer zucken beim komplizierten Wort Compliance, was übersetzt soviel bedeutet wie die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, zusammen. Rechtsanwältin Carmen Felsing erklärt anhand der aktuellen Ereignisse im deutschen Handel die Problematik und wie Sie sich als Geschäftsführer vor ähnlichen Folgen schützen.

Der aktuelle Preisskandal im deutschen Handel sollte eigentlich alle Unternehmer wachrütteln.  Denn zur Zeit werden bei 15 Unternehmen Großrazzien durchgeführt, weil sie unter den Verdacht der Preisabsprache gerieten.

Sie schütteln den Kopf und meinen, so etwas könnte Ihnen nicht passieren? Ich denke, dass es auch Ihnen ebenso ergehen kann. Es sei denn, Sie haben als Geschäftsführer in Ihrem Unternehmen bereits Compliance-Strukturen gewissenhaft integriert? Falls nicht, riskieren Sie als Führungskraft, dass Sie bei Zuwiderhandlung mit Ihrem privaten Vermögen haften!

Drei simple Beispiele:


Ihr Azubi „lädt“ sich Musik aus dem Internet und verstößt damit gegen das Urhebergesetz (§ 106 UrhG bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe). Als Geschäftsführer haften Sie immer, wenn Sie keine Maßnahmen dagegen etabliert haben.

Oder:
Stammtisch-Meeting

Zwei Ex- Kollegen treffen sich zum Stammtisch. Der eine ist in Ihrem Unternehmen tätig, der andere arbeitet inzwischen für die Konkurrenz. Beide diskutieren bei einem Glas Bier über Preis-Kalkulationen aus ihren jeweiligen Unternehmen.

Sie meinen, das interessiert niemanden? Der Staatsanwalt könnte das anders sehen und Ihre Computer beschlagnahmen lassen. Das würde zu immensen Arbeitsblockierungen führen. Bedenken Sie außerdem, dass Sie eine Pressemitteilung formulieren müssten, die
sich nie positiv für Sie darstellt.

Oder:
Kundengeschenk

Sie schenken einem Mitarbeiter Ihres Kunden drei Flaschen Wein (100 €), oder erhalten diese als persönliches Geschenk. Auch das könnte den Staatsanwalt interessieren (Bestechung). Haben Sie daran gedacht, diesbezüglich eine Richtlinie in Ihren Geschäftsbedingungen aufnzunehmen?

Unterlassungen im Bereich Compliance können also weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, die nicht nur Ihrem Unternehmen, sondern in erster Linie auch Ihnen persönlich schaden. Sie sind als Führungskraft für den (Miss-) Erfolg Ihres Unternehmens jederzeit voll verantwortlich.

Wirksame Schutzimpfung

Deshalb: Compliance nie als „unbedeutenden Punkt“ in der Schublade als unwichtig ablegen. Sorgen Sie dafür, dass bei Ihnen Compliance nach denen für Sie, als Geschäftsführer wichtigen Haftungsregeln (§ 43 Abs.2 GmbHG; Produkthaftungsrecht, KonTraG, §130 OWiG, SOX, J-SOX etc.) gelebt wird und bauen Sie entsprechende Strukturen auf (z.B. Benennung eines Compliance Officer).

Bedenken Sie, dass Sie sich als Geschäftsführer bei Fehlern, die zu Verlusten führen, immer aktiv entlasten müssen. Dagegen schützt Sie als Geschäftsführer und als Unternehmen eine Compliance-Struktur – ähnlich wie eine Schutzimpfung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an carmen.felsing@rechtundmanagement.de
www.rechtundmanagement.de